Neu ab 8. März 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 05.03.2021 |
Neu ab 8. März 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Das Kabinett hat am 5. März 2021 nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März und endet mit Ablauf des 31. März 2021.
Die geltenden Corona-Maßnahmen werden im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.
Quelle: coronavirus.sachsen.de
Auszug:
Zuletzt geändert am: 05.03.2021 um 22:54
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Jobcenter Dresden, Budapester Straße 30, 01069 Dresden (Raum: 7.119)
Themen:
1. Entwicklung des Arbeitsmarktes 2022-Rückblick-aktuelle Inhalte und Ziele,Schwerpunktaufgaben der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden im Jahre 2023
Gesprächspartner: Herr Jan Pratzka, Vorsitzender der Geschäftsführung, Agentur für Arbeit Dresden, Herr Thomas Berndt, Geschäftsführer, Jobcenter Dresden
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
Gesprächspartner: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender VSBI, Herr Tino Buckenauer, Leiter Landesgeschäftsstelle des VSBI
Ihre Anmeldungen nimmt sehr gern Herr Tino Buckenauer entgegen.